Sitzblockade gegen Kargida: Prozess endet mit Einstellung
Am Dienstag, den 1. September 2015 fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit am Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen eine junge Antifaschistin statt. Ihr wurde vorgeworfen am 31. März 2015 im Zuge der Proteste gegen den Pegida Ableger in Karlsruhe sich während einer Sitzblockade eingehakt und somit „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet zu haben. Zusätzlich wurde ihr noch „Gefangenenbefreiung“ zur Last gelegt. Nach nur 20 Minuten beendete der Richter den Prozess mit einer Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse.
Um 8.00 Uhr versammelten sich ca. 20 solidarische Prozessbeobachter*innen, um ihre Unterstützung für die Heilbronner Antifaschistin zum Ausdruck zu bringen. Pünktlich um 8.30 Uhr begann dann der Prozess. Der Richter musste zu Beginn den anwesenden Polizeibeamten erst noch erklären, dass Zeug*innen draußen warten müssen und auch die Kolleg*innen bei einem nicht öffentlichen Prozess nichts im Saal verloren haben. Die Angeklagte wies darauf hin, dass sie ohne anwaltliche Begleitung den Prozess führen werde. Nach der Anklageverlesung und der Feststellung ihrer Personalien las die Angeklagte eine kurze Erklärung vor, in der sie auf die Notwendigkeit antifaschistischen Protests gegen rechte Hetzer einging und klar machte, dass sie die Aktionsform der Sitzblockade für ein legitimes Mittel ansehe und sich deswegen „Kargida“ in den Weg gesetzt habe. Daraufhin fragte der Richter, ob ihr bekannt sei was bei Sitzblockaden erlaubt ist und führte aus, dass Sitzblockaden legal seien, wenn man sich nach Beendigung der Versammlung durch die Polizei wegtragen lasse. Ein Einhaken, um dies zu verhindern, sei dabei nicht erlaubt. Er lobte die Einstellung der Angeklagten und sagte er könne ihre Erklärung so unterschreiben, jedoch mahnte er die Angeklagte, dies müsse immer im legalen Rahmen stattfinden. Daraufhin erklärte er, dass er den Prozess einstelle und der Tag am Amtsgericht war nach nur 20 Minuten wieder zu Ende.
Wir begrüßen die Einstellung und werten den Prozess als vollen Erfolg. Sitzblockaden sind nicht nur ein legitimes Mittel gegen rechte Aufmärsche, sie sind auch legal. Für die Karlsruher Polizei ist dies eine klare Niederlage. Ihrer Stimmungsmache gegen Antifaschist*innen nimmt das den Wind aus den Segeln und zeigt: Antifaschismus ist nichr kriminell, sondern notwendig! Wir fordern auch weiterhin die sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten die sich an den Protesten gegen die Kargida Aufmärsche beteiligt haben.
Rote Hilfe Ortsgruppe Heilbronn, 4. September 2015