Datenspeicherungen durch das LKA
Klage eines Atomkraftgegners
Berufungsverhandlung am VGH Mannheim am Dienstag, 10. Februar, 10:30 Uhr
Erfolg für einen Atomkraftgegner: Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim findet am Dienstag, den 10.02.2015 um 10.30 Uhr, die Berufungsverhandlung wegen langjähriger Datenspeicherungen eines Atomkraftgegners in einer Straftäterdatei durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) statt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte 2011 die Klage abgewiesen, ohne eine inhaltliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Datenspeicherungen durchzuführen.
Über ein Jahrzehnt lang hat das LKA Baden-Württemberg in der Straftäterdatei AD/PMK – Arbeitsdatei politisch motivierte Kriminalität – ein „politisches Bewegungsprofil“ des Atomkraftgegners Herbert Würth vom Aktionsbündnis CASTOR Widerstand Neckarwestheim gespeichert. Unter dem Vorwand der „Verhinderung von Straftaten“ wurde u.a. das Anmelden von Infoständen, die Teilnahme an Demonstrationen, das Halten von Redebeiträgen bei Veranstaltungen, Proteste vor Atomkraftwerken usw. systematisch in der AD/PMK gespeichert.
Nachdem die Auskünfte über die Datenspeicherungen nur schleppend und mit Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Kauß (Freiburg) durchgesetzt werden konnten, klagte der Atomkraftgegner vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) gegen diese Datenspeicherungen. Dies mit dem Ziel, ein Urteil zur Rechtswidrigkeit der Datenspeicherung zu erreichen. Kurz vor dem Termin der Gerichtsverhandlung vor dem VG Stuttgart erklärte das LKA, die meisten Daten gelöscht zu haben. Aufgrund dieser Datenlöschungen wies der VG Stuttgart im Jahr 2011 die Klage ab. Begründet wurde dies mit angeblich fehlender Wiederholungsgefahr, einem fehlenden Rehabilitationsinteresse sowie einem fehlenden tiefgreifenden Grundrechtseingriff durch diese gelöschten Datenspeicherungen.
Der Anwalt des Atomkraftgegners, Dr. Kauß, erreichte die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Stuttgart. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 12.März 2013 dem Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben. Im Beschluss heißt es:
„Der zulässige Antrag auf Zulassung der Berufung hat Erfolg…..Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung liegen nach der ständigen Zulassungspraxis des Senats bereits dann vor, wenn ein die Entscheidung des VG tragender Rechtssatz oder eine für diese Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und der Ausgang des Verfahrens, um dessen Zulassung es geht, daher offen ist. So liegt der Fall hier.“
Termin der Berufungsverhandlung:
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Schubertstr. 11, 1. OG Sitzungssaal II
Dienstag, den 10.02.2015 um 10,30 Uhr