Hausdurchsuchungen gegen Mannheimer Antifaschist*innen rechtswidrig!

103116Pressemeldung des Solikreises Mannheim 09.01.2014

Am 13.12.2013 erging ein Beschluss des Landgerichts in Heidelberg zu den Hausdurchsuchungen bei Mannheimer Antifaschist*innen, darin bestätigte das Landgericht die Beschwerde eines betroffenen Antifaschisten gegen die Hausdurchsuchungen im Oktober in Mannheim. Was war passiert: Am 08.10.2013 stürmten früh morgens BFE Einheiten aus Karlsruhe unter Führung des Heidelberger Staatsschutzes die Wohnungen von drei Mannheimer Antifaschist*innen, bedrohten dabei Mitbewohner*innen mit Schusswaffen und zerstörten in einem Fall die Eingangstür einer Wohnung. Das alles unter der fadenscheinigen Begründung, dass im September in Sinsheim ein Infostand der neonazistischen NPD angegriffen wurde. Alleine die vermutete Zugehörigkeit der Antifaschist*innen zur so genannten „linksextremistischen Szene“ genügte dem Heidelberger Staatsschutz aus, die Durchsuchung zu beantragen und dem Amtsgericht, diese auch zu beschließen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Meldungen der letzten Monate und auf der Seite: www.solikreis-mannheim.de

Im Dezember kam das Landgericht, welches auf Beschwerde eines Betroffenen über die rechtliche Zulässigkeit der Durchsuchungen entscheiden musste, zu dem Schluss, dass alle Verdächtigungen und Schlüsse, die die Polizei zur Rechtfertigung der Durchsuchungen anführte dürftig waren und keine solch drastische Maßnahme legitimieren. „(…) (D)ie angefochtenen Beschlüsse sind rechtswidrig und verletzen den Beschwerdeführer in seinen von der Verfassung verbürgten Rechten.“ so das Landgericht in der Begründung seines Beschlusses. Weiter führt das Landgericht aus, dass eine Zwangsmaßnahme nur mit einem auf Tatsachen beruhenden Anfangsverdacht angeordnet werden dürfe und nicht etwa mit „vagen Anhaltspunkten oder Vermutungen“, „(e)ine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht voraus.“ Damit widerspricht das Landgericht offensichtlich den Ansichten von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht, die den Durchsuchungsbeschluss im September 2013 beschlossen.

„Wir freuen uns, dass wenigstens das Landgericht objektiven Tatsachen nicht widerspricht und die polizeilichen Repressionsmaßnahmen in seine Grenzen weist, auch wenn dieser Beschluss zu spät, nämlich nach der Durchsuchung kam. Allerdings ist es empörend, dass ein Amtsgericht einer polizeilichen Maßnahme, die so massiv in die Privatsphäre von Menschen eingreift und deren Grundrechte missachtet, scheinbar sorglos zustimmt. Wie wir weiter gegen die Verantwortlichen der Hausdurchsuchungen im Oktober vorgehen können und werden, besprechen wir in der nächsten Zeit mit unseren Anwälten!“ so eine Sprecherin des Solikreises.

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